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KfW-Förderung für gemeinschaftliches Wohnen 2026: Was sich gerade geändert hat

Erik Pfauth 23. Juli 2026 4 Min. Lesezeit Förderung & Finanzierung
KfW-Förderung für gemeinschaftliches Wohnen 2026: Was sich gerade geändert hat

Wenn ihr 2026 ein gemeinschaftliches Wohnprojekt plant, lohnt sich gerade ein zweiter Blick auf die Förderung: Die KfW hat zum 3. Februar 2026 ihr Programm für genossenschaftliches Wohnen deutlich aufgestockt. Für Gruppen, die als Genossenschaft bauen, ist das ein echter Hebel geworden. Ich ordne kurz ein, was neu ist und für wen.

Das Programm 134 – deutlich bessere Konditionen

Das KfW-Programm 134 „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ unterstützt den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Vereinfacht: Wer in eine Wohnungsgenossenschaft einzieht, muss Anteile zeichnen. Das ist das Kapital, mit dem die Genossenschaft baut. Genau diesen Erwerb fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Kredit.

Seit dem 3. Februar 2026 gilt:

  • Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit (vorher 100.000 €).
  • Tilgungszuschuss von 15 % (vorher 7,5 %). Das ist der Teil des Kredits, den ihr nach dem Einzug nicht zurückzahlen müsst – bis zu 22.500 € geschenkt.
  • Effektiver Zins aktuell deutlich unter 1 %, während marktübliche Baukredite eher bei rund 4 % liegen.
  • Die Fördermittel im Programm wurden von 15 auf 24,9 Mio. € erhöht.

Für eine Genossenschaft mit mehreren Parteien summiert sich das schnell.

Für wen lohnt sich das – und für wen nicht?

Hier lohnt eine ehrliche Einordnung, denn nicht jede Baugruppe ist eine Genossenschaft:

  • Ihr baut als Genossenschaft (eG): Programm 134 ist für euch gemacht. Jede Partei kann die Förderung für ihre Anteile nutzen.
  • Ihr baut als Baugemeinschaft mit Einzeleigentum (jede Partei wird Eigentümerin ihrer Wohnung, oft als eGbR organisiert): Das Programm 134 steht euch dann nicht offen, weil es eine Genossenschaft voraussetzt. Für euch sind eher die KfW-Programme für Neubau und Wohneigentum relevant, etwa zur energieeffizienten Bauweise. Die Konditionen dort ändern sich häufig, schaut die aktuellen Werte auf kfw.de an oder klärt sie mit eurer Bank.

Diese Unterscheidung fällt früh im Projekt, mit der Wahl der Rechtsform. Sie entscheidet mit, welche Fördertöpfe euch überhaupt offenstehen.

Regionale Förderung in Berlin und Brandenburg

Neben der KfW gibt es Landesförderung:

  • Berlin (IBB): Die Wohnungsbauförderung wird 2026 umgebaut, mit stärkerem Gewicht auf zinsgünstigen Darlehen der Investitionsbank Berlin statt klassischer Zuschüsse. Für gemeinschaftliche Wohnformen interessant: Die Wohnflächengrenzen für geförderten Wohnraum dürfen auf Antrag um bis zu 10 % überschritten werden, wenn dadurch Gemeinschaftsflächen entstehen.
  • Brandenburg (ILB): Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert den Wohnungsbau über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.

Beide Programme haben eigene Bedingungen und Antragswege. Es lohnt, früh direkt bei IBB oder ILB nachzufragen, weil sich Landesprogramme regelmäßig ändern.

Was das für eure Planung heißt

Förderung hängt eng mit euren frühen Weichenstellungen zusammen: mit der Rechtsform, dem Zuschnitt der Wohnungen und der Bauweise. Bei der Hofgemeinschaft Schönermark haben wir zum Beispiel über die Zahl und die Größen der Wohnungen mehr Förderung herausgeholt: kleinere, modular zusammenlegbare Einheiten brachten hier mehr als ein großer Zuschnitt, ohne dass wir an der ökologischen Qualität gespart haben. Der Punkt: Rechtsform, Förderkulisse und Bauweise gehören früh zusammengedacht, nicht erst, wenn die Pläne feststehen.

Genau da setze ich als Projektsteuerer an: die passenden Wege identifizieren, den Antragsrhythmus in den Zeitplan einbauen und die Koordination mit der Bank übernehmen.

Wie ich euch bei Förderung und Finanzierung begleite

Häufige Fragen

Gilt die KfW-134-Förderung auch für Baugemeinschaften mit Einzeleigentum?

Nein. Programm 134 fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und setzt damit eine Genossenschaft (eG) voraus. Ohne eG gibt es keine Anteile, die gefördert werden könnten. Baugemeinschaften mit Einzeleigentum nutzen stattdessen die KfW-Programme für Neubau und Wohneigentum.

Wie viel Förderung bringt Programm 134 konkret?

Bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit zu aktuell unter 1 % Zins, davon 15 % Tilgungszuschuss (maximal 22.500 €), die nach dem Einzug erlassen werden. Stand Juli 2026.

Kann ich KfW- und Landesförderung kombinieren?

Das hängt vom Programm ab, und es gilt das Verbot der Doppelförderung: Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden. Programm 134 finanziert Genossenschaftsanteile und keine Baumaßnahme, deshalb lässt es sich meist mit anderer Förderung kombinieren. Bei den KfW-Programmen für Neubau und Sanierung ist die Kombination enger. Ihr könnt aber Maßnahmen aufteilen: zum Beispiel die energetische Sanierung über die KfW fördern, die Wärmepumpe aber aus diesem Kredit herausnehmen und stattdessen als Einzelförderung beantragen. Was im konkreten Fall zulässig ist, klärt ihr am besten früh mit eurer Bank oder einer Energieberatung.